Gedacht ist die Broschüre für junge YouTuber, die in ihren Beiträgen nicht selten kräftig (Schleich-)Werbung für Produkte machen. Doch auch professionelle Onliner können den ein oder anderen Hinweis aus dem neuen Ratgeber der Landesmedienanstalten gewinnen, wenn sie zum Beispiel Affiliate Links setzen oder mit kostenlos zur Verfügung gestellten Produkten arbeiten: Die Medienanstalten geben „Antworten auf Werbefragen in sozialen Medien“, auf dass entsprechende Online-Aktivitäten nicht zu Ärger mit den Medienkontrolleuren führen.

Werbung im Netz - was ist erlaubt? Foto: Adobe Stock
Die Kurz-Anleitung der Landesmedienanstalten können Sie gleich hier herunterladen.
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